Mit Verabschiedung des neuen Schulgesetzes zum Schuljahr 2004/2005 hat sich die Einschulungspraxis in Bezug auf sogenannte „Kannkinder” verändert.
Demnach können all jene Kinder auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, bei denen aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.
Vorgesehen ist die Entscheidung des Schulleiters in Benehmen mit der Schulärztin und – wenn die Eltern dem zustimmen- unter Einbezug der Kindertagesstätte.
Hierbei können durch die Schultage Hinweise auf die Schulfähigkeit Ihres Kindes von neutralen Personen gegeben werden.
Lassen Sie sich von den Kindertagesstätten und der Schule rechtzeitig beraten, wenn Sie eine vorzeitige Einschulung Ihres Kindes überlegen.
Wichtig ist die positive Entwicklung Ihres Kindes in allen Bereichen.